Das Eigentumsrecht und die in diesem
Zusammenhang
am häufigsten gestellten Fragen
Unten
zusammengestellt sind die üblichsten Fragen unserer Kunden und die
dazugehörigen Antworten. Sollten Sie auf eine bestimmte Frage
keine Antwort finden, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Kann ich in Thailand ein
Condominium erwerben?
Kann ich in Thailand ein Haus und
Land erwerben?
Was ist ein Thor Tor Sam (3)?
Gibt es in Thailand
Eigentumsurkunden?
Meine Frau ist thailändische
Staatsangehörige, kann sie Land erwerben?
Welche Steuern und andere Kosten
kommen beim Eigentumserwerb in Thailand zum Tragen?
Servicegebühren in Condominien?
Können Ausländer in Thailand
eine Hypothek aufnehmen?
Gibt es in Thailand Vermögenssteuern?
Einheitenumrechnung
(Grundstücksgrößen).
Kann
ich in Thailand ein Condominium erwerben?
Der Kauf eines Condominiums (Eigentumswohung) ist für
Ausländer wahrscheinlich die einfachste und leichteste Möglichkeit.
Der Erwerb von Condominien durch ausländische Personen fällt in die
Zuständigkeit des Condominium Act B.E. 2535 (1992).
Eigentumswohungen können von Ausländern unter
ihrem eigenen Namen gekauft werden, allerdings nur dann, solange die
Gesamtzahl der von Ausländern erworbenen Einheiten 49 Prozent der in
einem Condominium-Block insgesamt zur Verfügung stehenden Einheiten
nicht übersteigt.
Die finanziellen Mittel zum Kauf des Condominiums müssen
aus dem Ausland in fremder Währung auf ein Bankkonto in Thailand überwiesen
werden, das auf den Namen des potentiellen Käufers registriert ist, der
auch in die Eigentumsurkunde eingetragen werden soll. Auf der Überweisung
muss vermerkt sein „Purchase Condo“, und die Bank muss das Formblatt
Thor Tor Sam ausfüllen.
Der Käufer eines Condos erhält ein Zertifikat,
das ihn als Eigentümer der Wohneinheit ausweist. Ausserdem enthält das
Dokument einen Absatz, in dem genau erläutert ist, wieviel Prozent der
Rechte an den Gemeinschaftseinrichtungen auf ihn entfallen.
Kann ich in Thailand ein Haus und Land erwerben?
Die Eigentümerschaft von Land wird geregelt durch
den Land Code BE 2497 (1954), den Civil and Commercial Code, Land Reform
for Agriculture Act BE 2518 (1975) sowie die Regulierungen des
Innenministeriums.
Obwohl Sie ein Haus auf ihren Namen besitzen können,
verbietet es das derzeitige thailändische Recht, dass ein Ausländer
das Land besitzt, auf dem dieses Haus gebaut wurde.
Doch es gibt eine Anzahl von Möglichkeiten,
Grundbesitz zu erwerben oder in Land zu investieren :
* Werden Sie
Einwohner oder Staatsbürger
* Werden Sie
Hauptinvestor einer export-orientierten und vom Board of Investment
(BoI) genehmigten Firma. Die derzeitige Maximalgrösse für
freien Grundbesitz liegt bei einem Rai (1.600 qm).
* Investieren Sie
mit Genehmigung 40 Millionen Baht für ein Minimum an Jahren. Die
derzeitige maximale Landgrösse liegt ebenfalls bei einem Rai.
*
Investieren Sie in eine private thailändische limited company
(GmbH). Das schliesst die Aufnahme in die limited company ein, in der
Sie als Ausländer 49 Prozent der Anteile besitzen dürfen. Die
restlichen 51 Prozent müssen von thailändischen Staatsangehörigen
gehalten werden.
* 30 Jahre Pachtung eines Grundstücks auf den Namen des Ausländers.
Das kann geschehen mit zusätzlichen,vorausbezahlten Optionen für
weitere zweimal 30 Jahre. Der Ausländer kann auch die Option erhalten,
das Land später für den Fall zu kaufen, dass sich die entsprechenden
Gesetze in Zukunft ändern sollten. Nach thailändischem Recht gehören
dem Ausländer die auf dem Grundstück von ihm errichteten Gebäude. Um
das gesetzlich abzusichern, müssen Pachtverträge mit einer Länge von mehr als drei
Jahren registriert werden. Dabei werden Registrierungs- und Stempelgebühren
fällig, die sich nach der Höhe des Pachtbetrages in der Gesamtlaufzeit
berechnen. Dieser registrierte Pachtvertrag behält sogar seine Gültigkeit,
wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft werden sollte.
Die
von Ausländern am meisten angewendete Methode ist das Investieren in
eine thailändische limited company, die bereits Land besitzt oder
welches kaufen möchte. Die Statuten der Gesellschaft können so
variiert werden, dass der ausländische Investor ausreichend Schutz
gegen die vom Gesetz verlangte Mehrheit der thailändischen
Anteilseigner besitzt.
Danach
müssen 51 Prozent von thailändischen juristischen Personen gehalten
werden. Trotzdem wird jeder Landkauf eines Unternehmens, von dem
mehr als 40 % in ausländischer Hand sind, vom Central Land Office in
Bangkok genau untersucht, um festzustellen, ob die Firma nicht nur
deshalb gegründet wurde, um das Verbot ausländischen Landbesitzes zu
umgehen. Das hat dazu geführt, dass der ausländische Investor nur noch
39 % der Anteile übernimmt, doch durch die zuvor erwähnten Veränderungen
der Statuten trotzdem alleiniger Direktor der Firma und die einzige Führungskraft
ist, die verbindliche Verträge abschliessen kann. Damit besitzt der
Minimum-Anteilseigner die Kontrolle über die Firma. Diese muss jährlich
eine Einkommenserklärung abgeben und entsprechend Steuern zahlen, doch
Ihr Anwalt hat sicher auch eine Buchhaltungsabteilung, die mit Rat und
Tat zur Seite stehen kann.
Was ist ein Thor Tor Sam (3)?
Das Thor Tor Sam (3) ist ein offizielles Dokument
der Bank, bei der Sie Ihr Konto besitzen, auf dem das Geld in ausländischer
Währung eingegangen ist, mit dem Sie Ihr Condo kaufen wollen. In dem
Dokument muss bestätigt werden, dass das Geld ausschliesslich für den
Kauf einer Immobilie bestimmt ist. -Code 5.22.
Gibt es in Thailand Eigentumsurkunden?
Ja, sie werden Chanots genannt, „Nor Sor 4
Jot“, und sind das einzige Dokument, das man als Eigentumsurkunde
bezeichnen kann, denn nur dieses Chanot bestätigt einen Landbesitz. Das
Land wird akkurat vermessen, und die Grenzen werden unter Benutzung von
GPS abgesteckt. Rechtsprozeduren sind nicht erforderlich, und das Land
kann auch in kleinere Parzellen geteilt werden.
In Gebieten, die nicht vermessen wurden, gelten
andere Dokumente, die als Beweis vorgelegt werden müssen, wenn man es
nutzen will. Diese Urkunden heissen „Nor Sor Sam (3)“ und „Nor Sor
Sam (3) Kor“.
Anders
als bei den Besitzurkunden werden die Nor-Sor-Dokumente ausgestellt,
damit der Besitzer das Land nutzen kann. Obwohl diese Urkunden
keine Eigentümerrechte beweisen, werden sie bei Besitzerwechseln zur
Registrierung anerkannt.
Meine
Frau ist thailändische Staatsangehörige, kann sie Land erwerben?
Vor
dem Jahr 1998 verlor jede Thailänderin, die einen Ausländer heiratete,
das Recht in Thailand Land zu kaufen. Sie konnte allerdings Land
behalten, dass sie bereits vor der Heirat mit dem Ausländer besass. Die
seit 1999 geltende Regulierung des Innenministeriums besagt, dass thailändische
Staatsangehörige, die mit Ausländern verheiratet sind,
das Recht haben, Land zu kaufen, jedoch beweisen müssen, dass
die finanziellen Mittel hierfür einzig ihr gehören und der ausländische
Partner keine Rechte daraus ableiten kann. Normalerweise wird das
erledigt, indem der ausländische Ehepartner eine Erklärung
unterschreibt, dass das Geld beim thailändischen Teil schon vor der
Eheschliessung vorhanden war und er keinen Anspruch darauf erhebt.
Welche Steuern und andere Kosten kommen beim
Eigentumserwerb in Thailand zum Tragen?
Wann immer in Thailand Immobilien ge- oder verkauft
werden, sind vier Steuern bzw. Gebühren zu bezahlen:
1. Landregistrierung
(Transfer-Gebühren), zwei Prozent des veranschlagten Wertes des Grundstücks.
2. Stempelgebühr
von 0,5 Prozent des geschätzten Wertes oder des Verkaufspreises; zu
Grunde gelegt wird immer die höhere Summe.
3. Spezielle
Umsatzsteuer von 3,3 Prozent des Schätz- oder Verkaufspreises, je
nachdem welcher höher ist. Diese Steuer wird fällig bei Verkäufen von
Firmen, aber auch bei privaten Veräusserungen, wenn diese innerhalb von
5 Jahren nach dem Ankauf erfolgen.
4. Einkommenssteuer
- diese wird nach
einer sehr komplizierten Formel errechnet, die auf dem Schätzwert der
Immobilie, der Länge der Zeit, in der sie der Verkäufer besessen hat
und dem persönlichen Einkommenssteuersatz beruht. Praktisch
kommen bei niedrig- bis mittelwertigen Immobilien 2 % heraus, bei höherwertigen
werden es auch mal 3 %.
Das hiesige
System der Immobilienbesteuerung basiert auf einem vom lokalen Landamt
willkürlich festgelegten Wert und nicht auf dem tatsächlichen
Marktpreis. Es gibt auch keine Regeln, wer welche Steuern zu zahlen hat,
es ist einfach ein Teil des gewinnbringenden Prozesses, in Thailand eine
Immobilie zu registrieren.
Servicegebühren für
Eingentumswohnungen ?
Die
Servicegebühren sind in Thailand extrem niedrig, auch für die
Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen in Gebäuden, wie Aufzüge,
Pools und Korridore. Ein geringer Prozentsatz gelangt in einen Topf, aus
dem alle grösseren Reparaturen auch an der Aussenfront bezahlt werden müssen.
Man kann sagen, wenn Sie Ihr Condo einmal gekauft haben, kommen keine
versteckten Kosten mehr auf Sie zu.
Kann ich ein Hypothekendarlehen bekommen?
Generell können
Ausländer in Thailand für Wohneigentum keine Hypothek aufnehmen, doch
die meisten Finanzinstitute gewähren solche Darlehen für Thais und
thailändische Firmen. Für Immobilienunternehmen ist es gebräuchlich,
für ihre Kunden ein Finanzierungspaket eines Bankinstituts zu
arrangieren. Bei den meisten Siedlungsprojekten kann die Zahlung in
Raten zwischen zehn und 24 Monaten erfolgen.
Nach
erfolgter Anzahlung wird der Kaufvertrag erstellt und die Restsumme aus
dem Darlehen des Finanzinstituts bezahlt. Dieses verlangt natürlich die
Verpfändung des Objekts als Absicherung des Kredits.
Gibt es in Thailand Vermögenssteuern?
In
Thailand gibt es keine Vermögenssteuern, die denen in westlichen Ländern
exakt gleichen. Vergleichbar sind nur die Grundstückssteuer und die Gebäudenutzungssteuer.
Die Grundstückssteuer ist so gering, dass die Dienststellen, die sie
eintreiben müssten, dies nur widerwillig tun, und wenn überhaupt, dann
lassen sie erst einige Jahre ins Land gehen und die Summe anwachsen,
damit sich die Mühe überhaupt lohnt. Die Gebäudenutzungssteuer wird
von der Orts- oder Distriktverwaltung eingezogen, aber nur für Gebäude,
die gewerblich genutzt werden.
Einheiten
für Grundstücksgrößen.
Land
wird gemessen in Rai – Ngan – Talang Wah (Tw2)
1
Rai = 1600 qm (1 Rai = 4 ngan or 400 Tw2)
1 Ngan = 400 qm (1 ngan = 100 Tw2)
1 Talang Wah = 4 qm