Das Gesetz über Grund- und Gebäudesteuer B.E. 2562 (2019) trat am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzte das frühere Gesetz über Haus- und Grundsteuer. Die Steuer wird allgemein als „Land and Building Tax“ oder einfach als „Property Tax“ bezeichnet.
Steuerpflichtige Immobilien
Die Steuer gilt für alle Arten von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich selbstgenutzter Häuser, Eigentumswohnungen, Apartments sowie Immobilien, die für Lagerung, industrielle oder gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Bemessungsgrundlage
Nach dem alten Gesetz wurde die Steuer mit 12,5 % des jährlichen Mietwerts erhoben. Dieses System gilt nicht mehr. Die neue Steuer basiert auf dem amtlich festgesetzten Schätzwert der Immobilie, der auch für die Berechnung von Übertragungs- und Registrierungsgebühren nach dem Land Code verwendet wird. Wenn kein Schätzwert vorliegt, erfolgt die Berechnung nach den in Ministerialverordnungen festgelegten Kriterien und Methoden.
Der Schätzwert wird vom Landamt festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Liegt der Kaufvertrag länger zurück, kann der Schätzwert deutlich höher sein als der im Vertrag angegebene Wert.
Steuersätze
0,02 % pro Jahr für Wohnimmobilien
0,3 % pro Jahr für Gewerbeimmobilien
Hinweis: Wenn die Immobilie im Namen einer Gesellschaft gehalten wird, gilt der gewerbliche Steuersatz. Die Steuersätze werden regelmäßig durch Regierungsverordnungen überprüft und angepasst.
Wenn Grundstücke oder Gebäude drei aufeinanderfolgende Jahre leer stehen, erhöht sich der Satz alle drei Jahre um 0,3 Prozentpunkte, bis maximal 3 % erreicht sind.
Die für die Erhebung zuständige lokale Behörde kann höhere Sätze anwenden, diese dürfen jedoch die gesetzlichen Höchstsätze nicht überschreiten (maximal 0,3 % für Wohnimmobilien und 1,2 % für Gewerbeimmobilien).
Mieteinnahmensteuer (separat von der Grund- und Gebäudesteuer)
Neben der Grund- und Gebäudesteuer unterliegen Mieteinnahmen aus Immobilien in Thailand der Einkommensteuer. Sowohl Steuerresidenten als auch Nicht-Residenten müssen auf in Thailand erzielte Mieteinnahmen Steuern zahlen, allerdings mit unterschiedlicher Behandlung:
- Residenten (≥180 Tage pro Jahr in Thailand) werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert und können Freibeträge und Abzüge geltend machen.
- Nicht-Residenten werden nur auf in Thailand erzielte Einkünfte besteuert und können keine persönlichen Freibeträge nutzen, jedoch Standardabzüge für Ausgaben.
Standardabzug für Mieteinnahmen: Bei Wohnraumvermietung wird ein Pauschalabzug von 30 % gewährt, sodass nur 70 % der Mieteinnahmen steuerpflichtig sind.
Progressive Einkommensteuersätze (Stand 2025):
- 0 % – bis 150.000 THB
- 5 % – 150.001 bis 300.000 THB
- 10 % – 300.001 bis 500.000 THB
- 15 % – 500.001 bis 750.000 THB
- 20 % – 750.001 bis 1.000.000 THB
- 25 % – 1.000.001 bis 2.000.000 THB
- 30 % – 2.000.001 bis 5.000.000 THB
- 35 % – über 5.000.000 THB
Dies bedeutet, dass Immobilieneigentümer zwei unterschiedliche Verpflichtungen haben können: die jährliche Grund- und Gebäudesteuer, die auf dem amtlichen Schätzwert basiert, sowie die Einkommensteuer auf generierte Mieteinnahmen. Eine professionelle steuerliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.